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Die Verantwortung für das Räumen und Streuen der Straßen und Gehwege, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhalten, wird aufgeteilt:

Die Gemeinden sind für bestimmte Fahrbahn-Abschnitte sowie für öffentliche Wege und Plätze zuständig.

Anlieger (beispielsweise Grundstückbesitzer oder Mieter) haben für den Winterdienst auf Gehwegen, welche an das Grundstück angrenzen, sowie auf allen zum Grundstück gehörigen Parkplätzen und Höfen zu sorgen.

Gerne übernehmen wir den Winterdienst für Sie.

Lernen Sie uns kennen. Rufen Sie an oder nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf!